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   SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05   

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SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05 (https://dejure.org/2005,48450)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 23.11.2005 - S 48 AS 200/05 (https://dejure.org/2005,48450)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 (https://dejure.org/2005,48450)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    Die angewendete Typisierung setzt jedoch voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen treffen, der Verstoß gegen den Gleichheitssatz somit nicht intensiv und als unvermeidbar erscheint (vgl. hierzu z. B. BVerfG, E 87, S. 234, S. 255 f. mwN und E 100, S. 59, S. 90; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R -).

    Dementsprechend hat auch das BSG (Urteil vom 9. Dezember 2004, aaO) diese Erkenntnis als rechtlich maßgeblich umgesetzt:.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    "Darüber hinaus ist allgemein anerkannt und politisch erwünscht, dass auch Personen, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind und deren existenzielle Lebensrisiken dadurch bereits in einem großen Umfang abgedeckt sind, eine zusätzliche, private Risikovorsorge - insbesondere für das Alter - treffen (vgl: BSGE 91, 94 Rdn. 29 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S. 63; SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S. 7).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    "Darüber hinaus ist allgemein anerkannt und politisch erwünscht, dass auch Personen, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind und deren existenzielle Lebensrisiken dadurch bereits in einem großen Umfang abgedeckt sind, eine zusätzliche, private Risikovorsorge - insbesondere für das Alter - treffen (vgl: BSGE 91, 94 Rdn. 29 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S. 63; SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S. 7).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    "Darüber hinaus ist allgemein anerkannt und politisch erwünscht, dass auch Personen, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind und deren existenzielle Lebensrisiken dadurch bereits in einem großen Umfang abgedeckt sind, eine zusätzliche, private Risikovorsorge - insbesondere für das Alter - treffen (vgl: BSGE 91, 94 Rdn. 29 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S. 63; SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S. 7).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    "Darüber hinaus ist allgemein anerkannt und politisch erwünscht, dass auch Personen, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind und deren existenzielle Lebensrisiken dadurch bereits in einem großen Umfang abgedeckt sind, eine zusätzliche, private Risikovorsorge - insbesondere für das Alter - treffen (vgl: BSGE 91, 94 Rdn. 29 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; BSGE 83, 88, 90 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 6; BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S. 63; SozR 3-4220 § 6 Nr. 4 S. 7).
  • SG Berlin, 02.08.2005 - S 63 AS 1311/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    Ausgangspunkt der vorliegenden Entscheidung bildet dabei der Grundsatz, dass das Alg II nicht zum Aufbau von Vermögen genutzt werden darf (vgl. SG Detmold, Beschluss vom 12. Juli 2005 - S 13 AS 11/05 ER -), insbesondere im Falle der Zahlung von Beiträgen zu einer privaten Lebensversicherung diese bereits deshalb nicht zu berücksichtigen wären, wenn sie lediglich der gesetzlich nicht geförderten Kapitalansammlung dienen und deshalb bereits dem Grunde nach nicht als angemessen zu betrachten sind (so SG Berlin, Urteil vom 2. August 2005 - S 63 AS 1311/05 -).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 55/89

    Anrechenbares Einkommen des Ehegatten bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    Mit dieser Zielsetzung wäre es nicht vereinbar, wenn Lebens-versicherungsverträge im Falle der Arbeitslosigkeit - selbst wenn diese den Ehegatten oder Lebenspartner trifft - generell nicht weitergeführt werden könnten, weil die entsprechenden finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt eingesetzt werden müssten, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits zur früheren, inhaltsgleichen Vorschrift des § 138 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB III entschieden hat (BSG SozR 3- 4100 § 138 Nr. 4 S. 23).
  • SG Detmold, 12.07.2005 - S 13 AS 11/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
    Ausgangspunkt der vorliegenden Entscheidung bildet dabei der Grundsatz, dass das Alg II nicht zum Aufbau von Vermögen genutzt werden darf (vgl. SG Detmold, Beschluss vom 12. Juli 2005 - S 13 AS 11/05 ER -), insbesondere im Falle der Zahlung von Beiträgen zu einer privaten Lebensversicherung diese bereits deshalb nicht zu berücksichtigen wären, wenn sie lediglich der gesetzlich nicht geförderten Kapitalansammlung dienen und deshalb bereits dem Grunde nach nicht als angemessen zu betrachten sind (so SG Berlin, Urteil vom 2. August 2005 - S 63 AS 1311/05 -).
  • SG Oldenburg, 19.12.2005 - S 48 AS 113/05
    Auch wenn das BSG im zitierten Fall (dies aufgreifend die erkennende Kammer im Urteil vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 - für eine spezifische Konstellation der Zahlungen für eien betriebliche Pensionskasse) eine gleichheitswidrige sachwidrige Dek-kelung der Beiträge zu Lebens- bzw. Altersversicherung gerade im Falle des Vorhanden-seins lediglich niedriger Einkommen im Kontext der Gewährung der Anerkennungsmög-lichkeit lediglich von Pauschbeträgen gem. § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 als rechtswidrig be-trachtet hat, erachtet das erkennende Gericht eine derartige sachwidrige und wirtschaft-lich erhebliche Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall nicht für gegeben.
  • SG Oldenburg, 09.05.2007 - S 48 AS 825/06
    Auch wenn das BSG im zitierten Fall (dies aufgreifend die erkennende Kammer im Urteil vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 - für eine spezifische Konstellation der Zahlungen für eine betriebliche Pensionskasse) eine gleichheitswidrige sachwidrige Deckelung der Beiträge zu Lebens- bzw. Altersversicherung gerade im Falle des Vorhandenseins lediglich niedriger Einkommen im Kontext der Gewährung der Anerkennungsmöglichkeit lediglich von Pauschbeträgen gem. § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 als rechtswidrig betrachtet hat, erachtet das erkennende Gericht eine derartige sachwidrige und wirtschaftlich erhebliche Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall nicht für gegeben.".
  • SG Oldenburg, 16.03.2006 - S 48 AS 1039/05
    Auch wenn das BSG im zitierten Fall (dies aufgreifend die erkennende Kammer im Urteil vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 - für eine spezifische Konstellation der Zahlungen für eine betriebliche Pensionskasse) eine gleichheitswidrige sachwidrige Deckelung der Beiträge zu Lebens- bzw. Altersversicherung gerade im Falle des Vorhandenseins lediglich niedriger Einkommen im Kontext der Gewährung der Anerkennungsmöglichkeit lediglich von Pauschbeträgen gem. § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 als rechtswidrig betrachtet hat, erachtet das erkennende Gericht eine derartige sachwidrige und wirtschaftlich erhebliche Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall nicht für gegeben.".
  • SG Oldenburg, 09.01.2006 - S 48 AS 153/05
    Auch wenn das BSG im zitierten Fall (dies aufgreifend die erkennende Kammer im Urteil vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 - für eine spezifische Konstellation der Zahlungen für eine betriebliche Pensionskasse) eine gleichheitswidrige sachwidrige Dek-kelung der Beiträge zu Lebens- bzw. Altersversicherung gerade im Falle des Vorhanden-seins lediglich niedriger Einkommen im Kontext der Gewährung der Anerkennungsmög-lichkeit lediglich von Pauschbeträgen gem. § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 als rechtswidrig be-trachtet hat, erachtet das erkennende Gericht eine derartige sachwidrige und wirtschaft-lich erhebliche Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall nicht für gegeben.".
  • SG Oldenburg, 09.01.2006 - S 48 AS 154/05
    Auch wenn das BSG im zitierten Fall (dies aufgreifend die erkennende Kammer im Urteil vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 - für eine spezifische Konstellation der Zahlungen für eine betriebliche Pensionskasse) eine gleichheitswidrige sachwidrige Dek-kelung der Beiträge zu Lebens- bzw. Altersversicherung gerade im Falle des Vorhanden-seins lediglich niedriger Einkommen im Kontext der Gewährung der Anerkennungsmög-lichkeit lediglich von Pauschbeträgen gem. § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 als rechtswidrig be-trachtet hat, erachtet das erkennende Gericht eine derartige sachwidrige und wirtschaft-lich erhebliche Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall nicht für gegeben.".
  • SG Oldenburg, 09.01.2006 - S 48 AS 182/05
    Auch wenn das BSG im zitierten Fall (dies aufgreifend die erkennende Kammer im Urteil vom 23. November 2005 - S 48 AS 200/05 - für eine spezifische Konstellation der Zahlungen für eine betriebliche Pensionskasse) eine gleichheitswidrige sachwidrige Dek-kelung der Beiträge zu Lebens- bzw. Altersversicherung gerade im Falle des Vorhanden-seins lediglich niedriger Einkommen im Kontext der Gewährung der Anerkennungsmög-lichkeit lediglich von Pauschbeträgen gem. § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 als rechtswidrig be-trachtet hat, erachtet das erkennende Gericht eine derartige sachwidrige und wirtschaft-lich erhebliche Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall nicht für gegeben.".
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